Portrait
Aufnahme 2000

Friederike Metz (Rike)

Die Geschichte zwischen mir und meiner Tochter ist eine traurige:
 
Obwohl ich mich von Geburt an um einen engen Kontakt zu meiner Tochter bemüht habe, gestalteten sich die Besuche unter steter Überwachung sehr schwierig und für meine Begriffe erniedrigend, so dass es mir nie recht gelang, eine solide Vater-Tochter Beziehung aufzubauen. Erst mit dem neuen Kindschaftsrecht 1998 konnte ich vor Gericht durchsetzen, dass ich mit meiner Tochter auch einmal länger als nur für kurze Zeit alleine sein durfte. Am Prozess hat sich dabei meine Tochter in bewundernswerter Weise vor mich gestellt und den Mut aufgebracht, vor Gericht zu bekräftigen, dass sie viel mehr Zeit und auch ganze Ferien mit mir zusammen verbringen will. Und dies, obwohl ihre Mutter den Antrag gestellt hatte, dass der Kontakt mit mir vollständig abzubrechen sei. Ich bekam vom Richter sogar mehr Besuchsrecht eingeräumt als ich beantragt hatte. Nach diesem juristischen Erfolg allerdings wurde alles nur viel schwieriger. Es kam mehrmals dazu, dass ich für einen Besuch die Reise nach Norddeutschland auf mich nahm, um dann vor verschlossener Tür zu stehen. Am Ende – nach mehrfacher gerichtlicher Auseinandersetzung zur Durchsetzung des verfügten Besuchsrechts – meinte der Richter nur noch, dass eine weitere gerichtliche Auseinandersetzung meiner Tochter nicht mehr zuzumuten sei. Dies kann ich leider nur bestätigen: Es ging ihr definitiv nicht mehr gut. Sie hinterliess auf mich einen verängstigten und völlig überforderten Eindruck, kein Vergleich mehr zu ihrem Mut und ihrer kindlichen Ehrlichkeit am ersten Gerichtsprozess. Damit wurde mein Besuchsrecht faktisch aufgehoben und das bisschen Kontakt, das noch bestand, war nicht mehr zu halten. So ziemlich die letzten Worte, die ich von meiner Tochter zu hören bekam waren «Hau ab – ich möchte dich nie wieder sehen!». Und die letzten persönlichen Zeilen (gleichzeitig die ersten), die ich von meiner Tochter zu lesen bekam, kamen über einen Anwalt mit dem Inhalt, dass zukünftig jede Kontaktaufnahme meinerseits zu unterlassen sei. Als Krönchen klagte meine Tochter im Jahr 2000 vor Gericht gegen mich auf Erhöhung des Unterhalts – und dies, obwohl ich ihr bereits das gesetzliche Maximum überwies. Sämtliche Briefe von mir blieben unbeantwortet.
 
Mein Fazit: Zwar habe ich sämtliche Gerichtsprozesse gewonnen, aber ich musste so wie viele andere Männer feststellen, dass man als Vater faktisch keine Rechte hat und zur Zahlstelle degradiert wird (vgl. auch verschiedene Artikel aus der Kategorie Elternschaft ► in Wikipedia). Vielleicht ändert sich ja etwas für zukünftige Väter mit dem Entscheid des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 ► (vgl. auch Wikipedia ►). Ich bin hier aber aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen wenig optimistisch.
 
So hat sich unser «Kontakt» im Wesentlichen darauf beschränkt, dass ich die Kindheit und Jugend meiner Tochter finanziert habe.
 
(Na ja, ich sollte fairerweise festhalten, dass das Jugendamt mir regelmässig auf die Schultern geklopft hat, was für ein vorbildlicher Vater ich sei ...)
 
Es ist mir ein Trost zu wissen, dass meine Tochter in einem fürsorglichen Umfeld aufgewachsen ist und sich – soweit ich dies indirekt mitbekommen habe – gut entwickelt hat. Am 10. April 2010 ist meine Tochter volljährig geworden und steht nun nicht mehr unter der Erziehungsgewalt Ihrer Mutter.
 
Der Vater


Liebe Tochter!
 
Wenn du dich innerlich von deiner Mutter gelöst hast und wagst deinen eigenen Weg zu gehen, dann bist du jederzeit bei mir willkommen. Ich werde dich liebevoll aufnehmen, und du wirst von mir jede Unterstützung bekommen, die du benötigst.
 
Dein Vater, 6. Mai 2010


Also ich muss zugeben, dass meine Tochter eine glasklare Linie verfolgt. Offensichtlich völlig unbeeindruckt von den obigen Zeilen habe ich am 21. Mai 2010 dieses Schreiben ihres Anwalts erhalten: Keine persönliche Zeile, keinerlei Interesse an einem Kontakt, aber ich soll ihr weiterhin Geld überweisen – und zwar auf das Bankkonto ihrer Mutter. Wow!
 
Der Vater


Hinweis: Aus Gründen der Sicherheit und des Persönlichkeitsschutzes sind alle Angaben, die durch unbeteiligte Personen auf die Identität, inkl. Adresse meiner Tochter schliessen lassen, von diesen Web-Seiten entfernt. Die folgenden Angaben, inkl. Fotografien repräsentieren den Stand von 2001.

Lebenslauf
  • 1992: Geburt am 10.4 in Kaiserslautern, Deutschland.
  • 1993: Kann seit 6.5 laufen.
  • 1998: Seit 11.8 in der Schule.
  • 2001: Schon in der 4. Klasse mit Englisch und Italienisch.
Fotos Hobbies
  • Taekwon-Do (bereits blauer Gürtel)
  • Mit Freund Sebastian spielen
  • Schwimmen gehen (bereits Bronze-Test bestanden)
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